A.________, H.________, gab zu Protokoll, dass diese bis vor zwei Jahren mit ihrem damaligen Freund im I.________ gewohnt habe. Sie habe aber massive Alkoholprobleme gehabt. Ihr damaliger Freund habe verlangt, dass sie ihren Alkoholkonsum einstelle, was nicht geschehen sei. Der gemeinsame Haushalt sei in der Folge aufgelöst worden. Danach sei A.________ in Freiburg auf der Strasse lebend aufgegriffen worden. Es sei zu einem ersten Aufenthalt in Marsens gekommen. Sie sei danach nach Freiburg zurückgekehrt, habe aber wieder Alkoholprobleme gehabt. Danach sei sie während einer ersten Zeit per fürsorgerischer Unterbringung in Sonvilier eingewiesen worden.