Das Friedensgericht hörte A.________ am 13. April 2015 an. Anlässlich dieser Sitzung erklärte A.________, sie wolle wieder nach Freiburg in eine Wohnung, es gehe ihr in der psychiatrischen Klinik nicht gut. Der anwesende C.________, Dr. G.________, teilte mit, dass A.________ seit einem Monat im stationären Behandlungszentrum in Marsens in Behandlung sei, man aber noch Zeit brauche, um sie zu stabilisieren und eine Anschlusslösung zu organisieren. A.________ sei freundlich zu den Pflegern und den Ärzten, sei aber nicht sehr kooperativ. Sie werde zurzeit mit Neuroleptika behandelt. Seiner Meinung nach sei eine stationäre Behandlung derzeit unabdingbar.