Sie teile jedoch mit, dass sie in eine eigene Wohnung zurückkehren und Kontakt mit der Mutter ihres Ex-Freundes aufnehmen wolle, welche ihr sehr nahe gestanden sei, obwohl sie wisse, dass diese jeglichen Kontakt mit ihr verweigern. A.________ benötige eine beinahe ständige Betreuung, da sie sich sonst durch wiederholte Ausreissern und Unterernährung selbst gefährde. Aus medizinischer Sicht sei die Unterbringung in einem Wohnheim angezeigt oder zumindest eine Verlängerung der fürsorgerischen Unterbringung, damit mit A.________ Zukunftspläne erarbeitet werden können.