{"Signatur": "FR_TC_004", "Spider": "FR_Gerichte", "Datum": "2015-04-27", "PDF": {"Datei": "FR_Gerichte/FR_TC_004_106-2015-38_2015-04-27.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.ch/fr_helper/download.php?pfad=/tribunavtplus/ServletDownload/106_2015_38_f18a529ee8848b75abde07209eae3fd7a9c7a11cf75c501d10a9f97e42c6b641b8654499150562d5c28de67fe90a2f2031c9f8058d9035eb1fa6aa7d788913a1aabcff29147ec671226b29f2c89191b3&path=f18a529ee8848b75abde07209eae3fd7a9c7a11cf75c501d10a9f97e42c6b641b8654499150562d5c28de67fe90a2f2031c9f8058d9035eb1fa6aa7d788913a1aabcff29147ec671226b29f2c89191b3&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=106_2015_38", "Checksum": "299242acff089e57466b43fd3785dcf8"}, "Scrapedate": "2026-04-05", "Num": ["106 2015 38"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "it"], "Text": "Freiburg Kantonsgericht Kindes- und Erwachsenenschutzhof 27.04.2015 106 2015 38"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Fribourg Tribunal cantonal Cour de protection de l'enfant et de l'adulte 27.04.2015 106 2015 38"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Freiburg Kantonsgericht Kindes- und Erwachsenenschutzhof"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Fribourg Tribunal cantonal Cour de protection de l'enfant et de l'adulte"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Friburgo  Kindes- und Erwachsenenschutzhof"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Entscheid des Kindes- und Erwachsenenschutzhofs des Kantonsgerichts | Fürsorgerische Unterbringung"}], "ScrapyJob": "446973/26/2286", "Zeit UTC": "05.04.2026 05:35:27", "Checksum": "dd2646186f7150053ea9af161f965e22", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Freiburg Kantonsgericht Kindes- und Erwachsenenschutzhof 27.04.2015 106 2015 38\nRegeste:\nEntscheid des Kindes- und Erwachsenenschutzhofs des Kantonsgerichts | Fürsorgerische Unterbringung\n\n Tribunal cantonal TC\nKantonsgericht KG\n\nAugustinergasse 3, Postfach 1654, 1701 Freiburg\n\nT +41 26 304 15 00, F +41 26 304 15 01\nwww.fr.ch/tc\n\n106 2015 38\n\nUrteil vom 27. April 2015\nKindes- und Erwachsenenschutzhof\n\nBesetzung Präsident: Jérôme Delabays\nRichter: Roland Henninger\nErsatzrichter: Felix Baumann\nGerichtsschreiberin: Gina Gutzwiller\n\nPartei A.________, Beschwerdeführerin, verbeiständet durch\nRené Gruber, Berufsbeistandschaft\n\nGegenstand Verlängerung der fürsorgerischen Unterbringung\n\nBeschwerde vom 16. April 2015 gegen den Entscheid des\nFriedensgerichts des Sensebezirks vom 13. April 2015\n\n—\nPouvoir Judiciaire PJ\nGerichtsbehörden GB\nKantonsgericht KG\nSeite 2 von 9\n\nSachverhalt\n\nA. A.________, geboren 1971, wurde am 18. März 2015 durch Dr. med. B.________,\nC.________ am Centre médico-psychologique pour adultes (CMPA) in Delémont, notfallmässig\nfürsorgerisch im stationären Behandlungszentrum in Marsens untergebracht.\n\nDem Entscheid kann entnommen werden, dass A.________ von der Polizei begleitet wurde, da sie\nstreunend, wortkarg und Verhaltensstörungen aufweisend am Bahnhof Delémont aufgefunden\nworden war. Sie sei bekannt für Anpassungsstörungen, Minderintelligenz, psychische Störungen\nsowie Verhaltensstörungen im Zusammenhang mit der Konsumation von Alkohol. Die\nfürsorgerische Unterbringung sei notwendig, um A.________ vor den möglichen Folgen ihrer\ngesundheitlichen Probleme zu schützen.\n\nB. Mit Fax vom 1. April 2015 beantragten Dr. D.________ und Dr. E.________, F.________.\nC.________ des Freiburger Netzwerks für psychiatrische Gesundheit, beim Friedensgericht des\nSaanebezirks die Verlängerung der am 18. März 2015 angeordneten fürsorgerischen\nUnterbringung von A.________. Das Friedensgericht des Saanebezirks leitete dieses\nFaxschreiben am selben Tag von Amtes wegen an das zuständige Friedensgericht des\nSensebezirks (nachfolgend: das Friedensgericht) weiter.\n\nAus dem Fax vom 1. April 2015 geht hervor, dass A.________ seit dem 14. März 2015 aus ihrem\nWohnumfeld, dem Wohnheim Pré-aux-Bœufs in Sonvilier, ausgerissen sei. A.________ weise\neine Anpassungsstörung auf, welche sich wahrscheinlich zu einer depressiven Störung\nweiterentwickelt habe, sowie im Rahmen einer Minderintelligenz Verhaltensstörungen mit\nAusreissern aus ihrem Wohnumfeld. Sowohl die Beobachtung und Beurteilung durch den Dienst\nals auch die beim Wohnheim und ihrem Beistand erhobene Anamnese haben gezeigt, dass\nA.________ eine oppositionelle Einstellung habe und sich der vorgeschlagenen sowie überhaupt\njeglicher Behandlung widersetze, leicht reizbar und angespannt sei sowie jegliche\nZusammenarbeit und jeglichen Kontakt verweigere. Gemäss Anamnese weise A.________\ndieselben psychischen Verhaltenssymptome auch in ihrem Wohnheim auf. Namentlich habe sie\ndort nur sehr wenig Kontakt mit dem Personal und den anderen Einwohnern. Es gelinge ihr nicht,\nBeziehungen aufzubauen, sie esse nur wenig und vernachlässige sich. Sie verleugne ihre eigenen\nBedürfnisse. Sie teile jedoch mit, dass sie in eine eigene Wohnung zurückkehren und Kontakt mit\nder Mutter ihres Ex-Freundes aufnehmen wolle, welche ihr sehr nahe gestanden sei, obwohl sie\nwisse, dass diese jeglichen Kontakt mit ihr verweigern. A.________ benötige eine beinahe\nständige Betreuung, da sie sich sonst durch wiederholte Ausreissern und Unterernährung selbst\ngefährde. Aus medizinischer Sicht sei die Unterbringung in einem Wohnheim angezeigt oder\nzumindest eine Verlängerung der fürsorgerischen Unterbringung, damit mit A.________\nZukunftspläne erarbeitet werden können. A.________ widersetze sich der anvisierten\nUnterbringung in einem Wohnheim und weigere sich kategorisch, ins Wohnheim Pré-aux-Bœufs\nzurückzukehren.\n\nDas Friedensgericht hörte A.________ am 13. April 2015 an. Anlässlich dieser Sitzung erklärte\nA.________, sie wolle wieder nach Freiburg in eine Wohnung, es gehe ihr in der psychiatrischen\nKlinik nicht gut. Der anwesende C.________, Dr. G.________, teilte mit, dass A.________ seit\neinem Monat im stationären Behandlungszentrum in Marsens in Behandlung sei, man aber noch\nZeit brauche, um sie zu stabilisieren und eine Anschlusslösung zu organisieren. A.________ sei\nfreundlich zu den Pflegern und den Ärzten, sei aber nicht sehr kooperativ. Sie werde zurzeit mit\nNeuroleptika behandelt. Seiner Meinung nach sei eine stationäre Behandlung derzeit unabdingbar.\nEs brauche sicher noch mindestens drei bis vier Wochen für die Behandlung und um eine\nAnschlusslösung zu finden und zu organisieren. Der ebenfalls anwesende Beistand von\nKantonsgericht KG\nSeite 3 von 9\n\n"}