Die Beschwerdeführerin begründet ihre Beschwerde unter anderem damit, sie habe ohne irgendwelche Hilfe eine wunderbare, arbeitsame Tochter gross gezogen. Sie sei mit ihren Problemen stets auf sich allein gestellt gewesen (Beschwerde S. 1). Die Krankheit ihrer Füsse bringe sie ab und zu an die Grenzen ihrer Nerven. Da sie unter Depressionen gelitten habe, habe sie Alkohol getrunken. Doch sie habe sich in keinster Weise das Leben nehmen oder irgendjemandem seines Lebens trachten wollen. Deshalb habe niemand das Recht, sich nach so langer Zeit einfach in ihr Leben einzumischen und sie zu bevormunden.