Dieses Betreuungssystem funktionierte bisher anscheinend einwandfrei: Dem Beschwerdeführer wird denn auch attestiert seine Vaterrolle in diesem Rahmen liebevoll wahrzunehmen. Die Kompetenz C.________ ihren Bedürfnissen entsprechend „rund um die Uhr“ zu Betreuen ist dem Beschwerdeführer hingegen abzusprechen. Insbesondere aus den wiederholten und ausführlichen Berichten/Stellungnahmen der zuständigen Fachperson (Beiständin von C.________) ergibt sich, dass der Beschwerdeführer nicht in der Lage ist, C.________ die klaren Strukturen und Regeln vorzugeben, deren sie aufgrund ihrer schwierigen Vergangenheit sowie ihres Charakters bedarf, um sich körperliche und geistig optimal zu entwickeln.