cc) Anlässlich der Befragung von G.________ und F.________ am 13. Januar 2015 durch das Friedensgericht sagten diese im Wesentlichen aus, C.________ und ihre Halbschwester, D.________, würden sehr aneinander hängen. Der Beschwerdeführer sei ein Weichling ohne Energie, er sich aber um C.________ kümmern würde. Sie habe bei ihm keine „Gspänli“ und würde bei ihm noch mehr rebellieren. Er könne ihr nicht den Familienhalt geben, den sie oder die Grossfamilie ihr geben könnten. Der Beschwerdeführer sei ein super Vater für das Wochenende, dann habe er Zeit. Wenn C.________ von ihnen weg müsse, dann sei die Grossfamilie die Lösung. Dafür sprach sich auch Beschwerdegegnerin anlässlich der