Anlässlich der Hauptverhandlung vom 21. Januar 2015 äusserte sich die Beiständin erneut zur Situation von C.________ und führte aus, dass sie kein einfaches Kind sei. Man müsse sie führen, sonst sei man verloren. Beim Vater könne sie sagen, wo es durch gehe. Das sei nicht gut. C.________ brauche Struktur und dies sei bei ihr Knochenarbeit. Wichtig sei auch, dass die Halbschwestern gemeinsam aufwachsen würden.