Nach Feststellung, dass sich C.________ seit dem 10. Januar 2013 bei ihren Grosseltern mütterlicherseits aufhalte, empfiehlt die Beiständin dem Friedensgericht, diesen die Obhut zu übertragen. C.________ wird im Jahresbericht 2012 als ein aufgestelltes und fröhliches Mädchen beschrieben, welches durch einen extremen Bewegungsdrang und seine Hyperaktivität auffalle. Sie wohne bei ihrer Mutter in O.________. Im Berichtsjahr sei durch die Frühberatung festgestellt worden, dass sie altersgemäss entwickelt sei, jedoch von Seite der Mutter keine Struktur und keine Regeln erhalten habe.