aa) C.________ hält sich zumindest seit Januar 2013 regelmässig (seit Anfangs 2013 bis Anfangs 2014 grundsätzlich jede bis jede zweite Woche von Donnerstag bis Sonntag und seit April 2014 grundsätzlich jedes zweite Wochenende, teilweise auch mehr) beim Beschwerdeführer auf, wobei sich dieser, teils mit Unterstützung seiner Eltern, um sie kümmert. Der Beschwerdeführer ist in L.________ wohnhaft und arbeitet in M.________. Mit seiner Beschwerde hat er eine Bestätigung seines Arbeitgebers eingereicht, wonach eine Reduktion des Arbeitspensums auf 70% mit teilweiser Heimarbeit möglich sei, als auch eine Bestätigung von G.________ und N.________, welche sich als Tageseltern anbieten.