_ zu schauen, beurteilt worden. Grundsätzlich müsse und dürfe anhand der Akten davon ausgegangen werden, dass er sehr wohl in der Lage sei, die elterliche Sorge und die Obhut über C.________ auszuüben, weshalb sie ihm zuzuteilen sei. Er sei immer um ihr Wohl besorgt gewesen und habe sie umfassend und regelmässig betreut. Er habe dazu auch konkrete Vorkehren getroffen (Betreuung durch Tagesfamilie/Reduktion des Arbeitspensums auf 70%). Eventualiter sei C.________ bei ihm zu platzieren.