und ihrem Umfeld, so auch ihrer Eltern, dem Beschwerdeführer und der Beschwerdegegnerin. Aufgrund der durch eine Fachperson verfassten Berichte, wie auch aufgrund der Einvernahmen des Beschwerdeführers und der anderen am Verfahren beteiligten Personen anlässlich der Sitzungen vor dem Friedensgericht (16. April 2014, 19. Dezember 2014, 21. Januar 2015), ergibt sich für das hiesige Gericht, unter freier Würdigung sämtlicher Beweismittel, ein klares Ergebnis: Das Kindeswohl von C.________ erfordert in Bezug auf ihren Aufenthalt ein strukturiertes und stabiles Umfeld. Dies kann vorliegend einzig mit der Platzierung von C.______