i) Der Beschwerdeführer beantragt die Anordnung eines Gutachtens: Die Situation von C.________ sei komplex und könne nicht anhand eines Gesprächs und einer kurzen Verhandlung beurteilt werden. Es müsse die Vorgeschichte von C.________, ihre Beziehung zum Vater, zur Mutter, zu den Grosseltern und insbesondere zur Halbschwester, die bereits in der Grossfamilie lebe, berücksichtigt werden. Ihm sei die Erziehungsfähigkeit ohne ausführliche Begründung und insbesondere ohne Gutachten abgesprochen worden.