6. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge. Kantonsgericht KG Seite 4 von 12 Das Friedensgericht äusserte sich mit Stellungnahme vom 24. März 2015 zur Beschwerde. Mit Eingabe vom 24. April 2014 brachte die Beiständin „Ergänzungen und Richtigstellungen“ zur Beschwerde an. Die Beschwerdegegnerin liess sich mit Stellungnahme vom 4. Mai 2015 fristgerecht vernehmen und beantragte die Abweisung der Beschwerde. Erwägungen