1. Der Entscheid des Friedensgerichts des Sensebezirks vom 21. Januar 2015 sei aufzuheben. 2. Die Kindsmutter B.________ sei die Obhut über C.________ zu entziehen. 3. Die Obhut über C.________ sei auf dem Kindsvater A.________ zu übertragen. C.________ soll ihren künftigen Wohnsitz bei ihrem Vater haben. 4. Eventualiter zu Art. 3 C.________ sei bei ihrem Vater A.________ zu platzieren. 5. Das Besuchsrecht des Elternteils, der nicht die Obhut über C.________ inne hat, resp. bei dem C.________ nicht platziert ist sowie das Besuchsrecht der Grosseltern mütterlicherseits, G.________ und F.________, sei behördlich zu regeln.