A. A.________ und B.________ sind die Eltern von C.________, geb. im 2010. Die Eltern leben getrennt und sind respektive waren nicht verheiratet. B.________ ist zudem Mutter von D.________, geb. im 2013. Die über C.________ am 16. März 2010 errichtete Beistandschaft wird seit dem 17. Februar 2012 von E.________, Jugendamt Freiburg, geführt und umfasst folgende Aufgaben: a) sie soll die Eltern bzw. die Mutter in ihrer Sorge um das Kind mit Rat und Tat unterstützen; b) sie soll ein allfälliges Besuchsrecht begleiten und um den Informationsaustausch zwischen den Eltern besorgt sein;