b) Gemäss dem Bericht vom 11. Juli 2014 des Berufsbeistands habe es sich gezeigt, dass der Beschwerdeführer in gewissen Bereichen urteilsunfähig sei und die Konsequenzen seines Handelns nicht richtig einschätzen könne. Nachdem der Beschwerdeführer bereits im Jahr 2013 unter Mithilfe von D.________ ein Auto unter seinem Namen eingelöst habe, habe dieses Auto in der Folge mit einigem Aufwand und Kosten liquidiert werden müssen. Im Juni 2014 habe er wieder unter Mitwirkung von D.________ ein Auto eingelöst; dies führe zu Kosten und Problemen, so dass auch dieses Auto werde liquidiert werden müssen. „Im Juni“ habe der Beschwerdeführer bei E._______