Nachdem das Friedensgericht A.________ und dessen Beistand am 11. September 2014 angehört hatte, entschied es am gleichen Tag, dass die am 13. März 2013 über erstere errichtete Beistandschaft in eine umfassende Beistandschaft nach Art. 398 ZGB übergeht. B.________ wurde in seinem Amt als Beistand von A.________ bestätigt (act. 116). Dieser Entscheid wurde dem Anwalt von A.________ erst mit einem vom 14. Januar 2015 datierten Schreiben zugestellt (act. 124). Das Zustellungsdatum lässt sich aufgrund der Akten der Vorinstanz nicht feststellen.