In ihrem jetzigen Zustand sei es unmöglich, die Untersuchungen vorzunehmen. Sie leide an einer psychischen Krankheit und brauche medizinische Hilfe. Im Rahmen des jetzigen Auftrages dürfe sie jedoch nicht behandelt werden. Ohne Behandlung und ohne Betreuung könne eine indirekte Selbstgefährdung nicht ausgeschlossen werden. Erwägungen