Am 3. Dezember 2015 bestätigte der mit dem Gutachten beauftragte Arzt telefonisch, die Akten eingesehen zu haben und mit der Beschwerdeführerin und den Ärzten gesprochen zu haben. Für die Fertigstellung des Gutachtens sei er jedoch auf die Ergebnisse der kognitiven Tests, mit deren Durchführung das Behandlungszentrum beauftragt worden sei, angewiesen. Am 9. Dezember 2015, an dem die Beschwerdeführerin vom hiesigen Gerichtshof angehört wurde, bestätigte sie ihre Beschwerde. Ausserdem gab sie an, mit dem Gutachter gesprochen, seither Kantonsgericht KG Seite 3 von 5