Am 20. November 2015 wies das Friedensgericht A.________ in das Stationäre Behandlungszentrum in Marsens zwecks Erstellung eines psychiatrischen Gutachtens ein, beauftragte das Zentrum, die geistigen Fähigkeiten von A.________ zu testen und auferlegte dieser sämtliche Kosten. Dr. med. D.________, Facharzt FMH für Psychiatrie und Psychotherapie, wurde mit der Erstellung des Gutachtens beauftragt. B. Mit Postaufgabe vom 26. November 2015, erhob A.________ (hiernach: Beschwerdeführerin) Beschwerde gegen diesen Entscheid. Am 1. Dezember 2015 übermittelte das Friedensgericht das ihm irrtümlicherweise adressierte Schreiben mit einigen Hinweisen.