A.________ wurde am 24. Juli und 3. September 2015 vom Friedensgericht angehört (act. 067 ff. und 077 ff.). Die Frage, ob sie sich bereit erkläre, ihre kognitiven Fähigkeiten testen zu lassen, verneinte sie kategorisch („Ich mache keinen Test. Das können Sie sich ans Bein streichen“). Mit Entscheid vom 13. Oktober 2015 wurde C.________, Berufsbeiständin, als neue Beiständin von A.________ eingesetzt.