das Friedensgericht des Seebezirks (hiernach: das Friedensgericht) und teilte mit, dass sie diese bei ihrem letzten Besuch vor etwa 2 Wochen geschlagen und beschimpft habe. A.________ habe ihr von diversen Diebstählen (wie z.B. von Kaffeelöffeln) erzählt und eine durchsichtige Plastiktüte mit Schmuckstücken im Wert von ca. CHF 100‘000.-, die sie (A.________) aus dem Banksafe geholt habe, gezeigt, und auf dem Küchentisch für alle Besucher sichtbar liegen lassen. Nachdem sie nach mehreren unbeantworteten Telefonanrufen von A.________ das Telefon abgenommen habe, sei sie wieder aufs Übelste beschimpft worden (act. 087).