Ebenso die Aussagen, Sachen seien ihr aus dem Safe in der Bank entwendet worden und es gäbe verdächtige Bewegungen auf ihrem Bankkonto, erwiesen sich nach Nachforschungen als unwahr (act. 058 f.). Auch die angeblich von ihrer Beiständin gestohlene Armbanduhr wurde von der Polizei in der Schmuckschatulle gefunden und die Aussage, ihre Beiständin tätige von ihrem Telefon aus Anrufe, erwies sich als falsch (act. 085 f.). Am 8. Oktober 2015 kontaktierte ausserdem die Fusspflegerin von A.________ das Friedensgericht des Seebezirks (hiernach: das Friedensgericht) und teilte mit, dass sie diese bei ihrem letzten Besuch vor etwa 2 Wochen geschlagen und beschimpft habe.