A. Nach einem Spitalaufenthalt im Oktober 2014 häuften sich Meldungen über seltsame und aggressive Verhaltensweisen von A.________. Sie fühlt sich namentlich dauernd als Opfer von Diebstählen. Dem Polizeirapport vom 18. Juni 2015 kann entnommen werden, dass sie zum Beispiel am Freitag, 12. Juni 2015 die Intervention der Polizei an ihrem Domizil verlangte. Vor Ort konnten jedoch keine Einbruchspuren festgestellt werden. A.________ habe erklärt, während ihrem Spitalaufenthalt habe ihre Nachbarin und Beiständin, B.________, zu ihrem Haus geschaut und dabei einen Kochtopf sowie diversen Schmuck gestohlen. Zudem hätte die Nachbarin ihren alten Schmuck durch anderen, neuen Schmuck ersetzt.