, Oberärztin im stationären Behandlungszentrum Marsens, welche an der Anhörung vom 15. Dezember 2014 ebenfalls teilnahm, erklärte, dass die Beschwerdeführerin nach anfänglichen Schwierigkeiten seit ihrer Einweisung sämtliche Anweisungen befolge und bei der Gutachtenserstellung gut mitgewirkt habe. Ein Gespräch mit dem begutachtenden Arzt, Dr. med. G.________, habe bereits stattgefunden. Auch dieser selbst bestätigte auf telefonische Nachfrage die Mitwirkung der Beschwerdeführerin und erklärte, seiner Ansicht nach genüge eine ambulante Gutachtenserstellung.