Mit Kündigungsschreiben vom 22. Mai 2014 wurde A.________ der Mietvertrag für ihre Wohnung per 31. Juli 2014 definitiv gekündigt (act. 20). Sie weigerte sich daraufhin, die Wohnung zu verlassen (act. 25). Die Beiständin wiederholte mit Eingabe vom 18. Juni 2014 ihr Begehren um psychiatrische Begutachtung (act. 16). Das Friedensgericht des Saanebezirks gab ein solches am 3. Juli 2014 in Auftrag (act. 23). Dr. med. D.________ vom Zentrum für forensische Psychiatrie Freiburg informierte die Friedensrichterin mit Schreiben vom 26. September 2014 darüber, dass A.________ den beiden zur Gutachtenserstellung angesetzten Terminen fern geblieben war (act. 24).