Am 8. Januar 2014 hörte das Friedensgerichts des Saanebezirks die Beiständin von A.________, B.________, sowie C.________, Verantwortlicher der Sozialabteilung des Beistandschaftsamtes Freiburg, an. Die Beiständin beantragte eine psychiatrische Begutachtung von A.________, damit für diese ein Antrag auf eine IV-Rente gestellt werden könne. A.________ verweigere dazu nämlich die Zusammenarbeit, da sie sich für psychisch gesund halte. C.________ gab unter anderem zu Protokoll, dass ohne Wohnung das Risiko einer weiteren Hospitalisierung von A.________ bestehe (act. 15 S. 2).