A.________ erhob gemäss handschriftlichem Vermerk am 3. November 2019 Rechtsvorschlag gegen diesen Zahlungsbefehl. Übermittelt wurde der Rechtsvorschlag dem Betreibungsamt hingegen erst am 7. November 2019 per A-Post (Poststempel: 7. November 2019). B. Mit Verfügung vom 11. November 2019 teilte das Betreibungsamt A.________ mit, die zehntägige Frist zur Erhebung des Rechtsvorschlags sei aufgrund der Zustellung des Zahlungsbefehls am 23. Oktober 2019 und den Bestimmungen über den Beginn und die Berechnung der Fristen am 4. November 2019 abgelaufen, weshalb der am 7. November 2019 erfolgte Rechtsvorschlag verspätet erfolgt sei.