Sachverhalt A. Die B.________ AG als Gläubigerin liess A.________ in der Betreibung Nr. ccc des Betreibungsamtes des Sensebezirks (nachfolgend: das Betreibungsamt) am 23. Oktober 2019 einen Zahlungsbefehl betreffend den Betrag von CHF 1‘754.10 nebst Zins zu 5% seit dem 15. Oktober 2019, 5% Verzugszinsen seit 1. September 2018 (mittlerer Verfall) bis 14. Oktober 2019, ausmachend CHF 98.05, den Verzugsschaden gemäss Art. 106 OR in Höhe von CHF 284.50 sowie die Bonitätsprüfungsspesen von CHF 15.- zustellen. Ausgehändigt wurde der Zahlungsbefehl dem Vater von A.________, ohne dass dabei Rechtsvorschlag erhoben wurde.