17 Abs. 2 SchKG). Kantonsgericht KG Seite 3 von 6 1.2. Die Verfügung des Betreibungsamtes wurde dem Beschwerdeführer am 13. August 2019 zugestellt. Somit erfolgte die am 23. August 2019 erhobene Beschwerde fristgerecht (Art. 17 Abs. 2 SchKG). Auch ansonsten genügt sie den gesetzlichen Anforderungen; es ist darauf einzutreten. 2.