B. Am 19. Juni 2019 stellte A.________ ein Gesuch um Nichtbekanntgabe der Betreibung an Dritte. Dem Vertreter des Gläubigers wurde der Eingang dieses Gesuchs am 1. Juli 2019 angezeigt und ihm wurde eine Frist bis zum 6. August 2019 angesetzt zur Einreichung einer Erklärung, ob bezüglich der genannten Betreibung ein Verfahren zur Beseitigung des Rechtsvorschlages eingeleitet worden ist oder ob der Schuldner die Forderung vollständig bezahlt hat.