63 SchKG). In Anwendung dieser Bestimmung lief die Frist zur Einreichung der Beschwerde bis zum 6. August 2019, weshalb die am 24. Juli 2019 erhobene Beschwerde fristgerecht erfolgte. Die Beschwerde enthält zudem sowohl Anträge als auch eine Begründung; sie genügt diesbezüglich den gesetzlichen Anforderungen. Auf die form- und fristgerechte Beschwerde ist folglich einzutreten. 2. Der Beschwerdeführer rügt die Zuständigkeit der C.________ AG zum Erlass eines Rechtsöffnungsentscheides.