C. Die C.________ AG stellte am 8. Juli 2019 das Fortsetzungsbegehren und reichte gleichzeitig eine vom 3. Mai 2019 datierte Verfügung zur Beseitigung des Rechtsvorschlages in der Betreibung Nr. bbb ein, welche gemäss Bescheinigung am 5. Juni 2019 in Rechtskraft erwachsen ist. D. Am 9. Juli 2019 kündigte das Betreibungsamt A.________ die Pfändung an und legte diese auf den 7. August 2019 am Wohnort des Schuldners fest.