Nach dem Gesagten sind die Voraussetzungen für die Wiederherstellung der Rechtsvorschlagsfrist nicht gegeben. Das Gesuch ist abzuweisen. 3. Kosten sind keine zu erheben (Art. 20a Abs. 2 Ziff. 5 SchKG). (Dispositiv auf nachfolgender Seite) Kantonsgericht KG Seite 4 von 4 Die Kammer erkennt: I. Das Gesuch wird abgewiesen. II. Es werden keine Kosten erhoben. III. Zustellung.