1.2 Will der Betriebene Rechtsvorschlag erheben, so hat er dies sofort dem Überbringer des Zahlungsbefehls oder innert zehn Tagen nach der Zustellung dem Betreibungsamt mündlich oder schriftlich zu erklären (Art. 74 Abs. 1 SchKG). Das Gesuch um Wiederherstellung der Rechtsvorschlagsfrist ist folglich gleichfalls innert zehn Tagen seit Wegfall des Hindernisses einzureichen (vgl. Art. 33 Abs. 4 SchKG). 2. Die Gesuchstellerin führt aus, sie habe Rechtsvorschlag erheben wollen, aber leider die Frist krankheitsbedingt verpasst.