A. Am 24. Januar 2018 ist das Betreibungsbegehren der B.________ gegen die Firma A.________ GmbH mit Sitz in C.________ beim Betreibungsamt des Sensebezirks eingetroffen. Dieses stellte gleichentags den Zahlungsbefehl Nr. ddd aus und über gab diesen der Post. Die Schweizerische Post hat den Zahlungsbefehl am 30. Januar 2018 um 17:18 Uhr zugestellt, ohne dass dabei Rechtsvorschlag erhoben wurde. B. Daraufhin wandte sich E.________, Gesellschafter und Geschäftsführer der A.________ GmbH (nachfolgend: die Gesuchstellerin), mit einer undatierten Eingabe (Poststempel: 13. Februar 2018) an das Betreibungsamt und erhob in den Betreibungen Nr. fff und ddd Rechtsvorschlag.