— Pouvoir Judiciaire PJ Gerichtsbehörden GB Kantonsgericht KG Seite 2 von 5 Sachverhalt A. Am 5. Oktober 2018 nahm das Betreibungsamt des Sensebezirks die Situation von A.________ auf. Nachdem diese im Anschluss die verlangten Dokumente eingereicht hatte, setzte das Betreibungsamt des Sensebezirks das betreibungsrechtliche Existenzminimum von A.________ fest und verfügte am 22. November 2018 eine Lohnpfändung im Betrag von CHF 680.- pro Monat.