Ebenso wenig kann die Rückzahlung offener Schulden bei der Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums berücksichtigt werden; beides würde eine ungerechtfertigte Bevorzugung einzelner Gläubiger darstellen. Die Beschwerde wird abgewiesen. 3. Das Verfahren ist kostenlos (Art. 20a Abs. 2 Ziff. 5 SchKG). Die Kammer erkennt: I. Die Beschwerde wird abgewiesen. II. Es werden keine Kosten erhoben. III. Zustellung.