Gemäss den steuerrechtlichen Vorgaben dürfen Empfänger von Pauschalspesen Kleinausgaben bis zu einem Betrag von CHF 50.- pro Ereignis nicht effektiv geltend machen, da diese damit als abgegolten gelten. Fallen die tatsächlichen Spesen höher aus als CHF 50.-, dürfen sie hingegen gegenüber dem Arbeitgeber separat geltend gemacht und steuerrechtlich gesondert ausgewiesen werden. Dies bedeutet, dass sämtliche Spesen durch den Arbeitgeber übernommen werden und Spesenvergütungen nur effektive Auslagen (wenn auch teilweise pauschalisiert) betreffen.