Er bringt vor, das Betreibungsamt des Sensebezirks habe bei der Berechnung seines Existenzminimums ausser Acht gelassen, dass in seinem Lohn ein Spesenanteil enthalten sei. Der ursprünglich ausgehandelte Pauschalspesen-Anteil von CHF 11'600.- reduziere sich zwar entsprechend seinem jetzigen Lohn, doch seien Spesen von mindestens CHF 7'000.00 pro Jahr aktuell realistisch. Neben diesen Spesen seien ebenso eine ratenweise Rückzahlung sonstiger offenen Schulden sowie die aktuellen Steuern im Existenzminimum zu berücksichtigen; dieser Betrag übersteige seinen aktuellen Lohn. Somit sei eine Lohnpfändung nicht möglich.