A. Die Steuerverwaltung des Kantons Bern beantragte dem Betreibungsamt des Sensebezirks die Fortsetzung von drei gegen A.________ gerichteten Betreibungen. Am 26. September 2018 wurde am Wohnort des Schuldners das Pfändungsprotokoll aufgenommen und das Betreibungsamt forderte beim Schuldner und Dritten weitere Unterlagen an. Mit Verfügung vom 22. Oktober 2018 setzte das Amt das monatliche Nettoeinkommen von A.________ auf CHF 3‘078.90 und das betreibungsrechtliche Existenzminimum auf CHF 2‘644.05 fest. Gleichentags verfügte das Betreibungsamt beim Arbeitgeber von A.________ eine Lohnpfändung von CHF 400.- pro Monat.