Nimmt das mündige Kind nach Abschluss der Erstausbildung ein Universitätsstudium auf, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass es nicht mehr auf die Unterstützung der Eltern angewiesen ist und seinen Unterhalt selber bestreiten kann. Hierfür kann es neben dem Studium einer Teilzeiterwerbstätigkeit nachgehen – sei es an einem vorlesungsfreien Tag unter der Woche, am Abend, am Wochenende oder während der Semesterferien. Zudem bestehen Möglichkeiten für eine Ausbildungsfinanzierung in Form eines Stipendiums oder eines zinsfreien Darlehens und die Verbilligung der Krankenkassenprämien.