2.2 Das Betreibungsamt hält in seiner Stellungnahme vom 29. Januar 2018 fest, die Tochter des Beschwerdeführers habe ihre Mündigkeit erreicht und im Juli 2017 die Ausbildung zur Fachfrau Betreuung EFZ am Berufs- und Weiterbildungszentrum für Gesundheits- und Sozialberufe St. Gallen abgeschlossen. Zurzeit besuche sie berufsbegleitend die Höhere Fachschule Agogis in Zürich. Es führt aus, Unterhaltszahlungen könnten nur bis zum Abschluss der Schul- oder Lehrausbildung berücksichtigt werden;