2.1. Der Beschwerdeführer ersucht darum, bei der Berechnung seines Existenzminimums einen Abzug für Alimente zu berücksichtigen. Zur Begründung führt er aus, seit seiner Pensionierung habe er seiner Tochter die monatlichen Alimente von CHF 1‘300.- nicht mehr bezahlen können. Nun sei ihm Mitte 2017 von B.________ eine Rente zugesprochen worden, wodurch er seiner Verpflichtung wieder nachkommen könne. Er möchte seiner Tochter das ihr zustehende Geld mindestens bis Ende Juli 2019 entrichten und hoffe, das noch erleben zu dürfen.