Der Beschwerdeführer reichte Aufgebote für Untersuchungen und Kontrollen im Inselspital sowie zwei ärztliche Atteste ein, die belegen, dass seine Ehefrau und er lebenslang auf Medikamente angewiesen sind. Mit den eingereichten Dokumenten belegt er jedoch die monatlichen Kosten für Medikamente, welche nicht von der Krankenkasse bezahlt werden, und die Wegspesen nicht. Wie das Betreibungsamt zutreffend ausführt, kann der Beschwerdeführer die effektiven Kosten für Medikamente, Arztvisiten, Franchise etc. geltend machen und nach Prüfung werden die Kosten zurückerstattet werden. Entsprechend ist die Beschwerde in diesem Punkt abzuweisen. 2.4.