Arzneien, Franchise, Geburt und Pflege von Familienangehörigen, einen Wohnungswechsel etc. bevor, so ist diesem Umstand in billiger Weise durch eine entsprechende zeitweise Erhöhung des Existenzminimums Rechnung zu tragen. Im pauschalen Grundbetrag sind nur die Kosten der üblichen Selbstmedikation enthalten. Gegebenenfalls kann bei der Berechnung des Existenzminimums die auf den Monat umgerechnete Krankenkassenfranchise eingesetzt werden. Gleiches gilt, wenn solche Auslagen dem Schuldner während der Dauer der Lohnpfändung erwachsen. Eine Änderung der Lohnpfändung erfolgt hier in der Regel jedoch nur auf Antrag des Schuldners.