2.3.2. Die Richtlinien für die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums (Notbedarf) nach Art. 93 SchKG enthalten unter Ziff. II einen Posten für verschiedene Auslagen: Stehen dem Schuldner zur Zeit der Pfändung unmittelbar grössere Auslagen, wie für Arzt, Kantonsgericht KG Seite 5 von 6