2.3.1. Weiter rügt der Beschwerdeführer, die Kosten für seine Medikamente und den Weg ins Inselspital seien nicht berücksichtigt worden. Für Kontrollen und Behandlungen in Zusammenhang mit seiner chronischen Muskelerkrankung müsse er sich regelmässig ins Inselspital nach Bern begeben. Er müsse jeden Tag und für den Rest seines Lebens Medikamente einnehmen, die er jeden Monat selber bezahle, bevor die hierfür anfallenden Kosten von seiner Krankenkasse übernommen würden.