— Pouvoir Judiciaire PJ Gerichtsbehörden GB Kantonsgericht KG Seite 2 von 6 Sachverhalt Am 24. August 2018 setzte das Betreibungsamt des Sensebezirks das betreibungsrechtliche Existenzminimum von A.________ fest und verfügte gleichentags eine Lohnpfändung. Mit Beschwerde vom 7. September 2018 (Postaufgabe: 8. September 2018) focht A.________ die Pfändungsurkunde bzw. die Verfügung der Lohnpfändung an. Er beanstandete, bei der Berechnung der pfändbaren Quote seien gewisse Auslagen nicht berücksichtigt worden und reichte Beweismittel ein.